die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen (künftig Kunde genannt) und Greektours als Reiseveranstalters (künftig Veranstalter genannt) geschlossenen Reisevertrages. Sie ergänzen bzw. modifizieren die gesetzlichen Bestimmungen. Greektours bietet als Reiseveranstalter jährlich ca. drei- bis viermal Gruppenreisen, mit einer Teilnehmerzahl von maximal 20 Personen an.
Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die folgenden Reisebedingungen ausdrücklich an, welche Ihnen vor der Buchung online übermittelt wurden bzw. welche Ihnen in Ihrem Reisebüro Greektours per Aushang oder Vorlage bekannt gegeben worden sind.
§ 1 Anmeldung, Bestätigung |
| 1.1 |
Mit Ihrer Reiseanmeldung, welche schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, bieten Sie dem Veranstalter Greektours den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter Greektours verbindlich, wenn er Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt hat. |
| 1.2 |
Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der die Anmeldung vornehmende Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. |
§ 2 Zahlungsmodalitäten |
| 2.1 |
Bei Vertragsabschluss wird nach Übermittlung der Reisebestätigung die Anzahlung innerhalb einer Woche nach Erhalt fällig. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. |
| 2.2 |
Der restliche Reisepreis wird spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder beim Veranstalter Greektours bereitliegen oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt worden sind. |
| 2.3 |
Die Höhe der Beträge für An- und Restzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung. |
| 2.4 |
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter Greektours eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. |
| 2.5 |
Je nach Vereinbarung können sowohl die Anzahlung, als auch, bei Entgegennahme der Reiseunterlagen, die Zahlung des Restreisepreises in bar im Reisebüro Greektours (Marktstr. 29, 47798 Krefeld) geleistet werden. |
| 2.6 |
Sofern Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sind, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Reiseveranstalter Greektours . |
| 2.7 |
Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, kann der Vertrag nach Mahnung und erfolgloser Bestimmung einer Frist zur Leistung vom Veranstalter Greektours gekündigt werden. Der Veranstalter kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 9.3 verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. |
| 2.8 |
Entstehende Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht im konkreten Reiseangebot vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, ist der Kunde verpflichtet, sie an den Veranstalter Greektours zu zahlen. |
§ 8 Änderungen von Leistungen und Preisen |
| 8.1 |
8.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, welche nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich von dem ursprünglich gebuchten Reisepaket abweichen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht erheblich beeinträchtigen.
Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. Im Hinblick auf die zeitweilige Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter Greektours ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer unvorhergesehenen Nichtdurchführung der Sitzplatzreservierungen bei Flugreisen wird dem Kunden die Reservierungsgebühr, eventuell anteilig, zurückerstattet. |
| 8.2 |
Bei gebuchten Schiffsreisen entscheidet alleine der Kapitän über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und / oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen. |
| 8.3 |
Der Veranstalter Greektours behält sich vor, die in der Reisebestätigung aufgeführten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in einem, auf Person / Sitzplatz zu errechnenden Umfang zu ändern, sofern zwischen dem Zugang der Bestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzt der Veranstalter Greektours den Kunden davon unverzüglich in Kenntnis. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei erfolgten Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder für den Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren und Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter Greektours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat seine ihm infolge von kurzfristigen Preiserhöhrungen /Änderungen der Reiseleistung zustehenden Rechte unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nach der Mitteilung des Veranstalters Greektours über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. |
§ 9 Rücktritt des Kunden von den Reiseleistungen / Umbuchung / Ersatzperson |
| 9.1 |
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter Greektours. Dem Kunden wird diesbezüglich empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. |
| 9.2 |
Wenn der Kunde den Rücktritt erklärt oder wenn er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 10 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht antritt, die von dem Veranstalter Greektours nicht zu vertreten sind, kann Letztbenannter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Hinsichtlich der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruches gilt die gesetzliche Regelung. Demnach sind vom Reisepreis der Wert der ersparten Aufwendungen, ebenso wie die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Abzug zu bringen.
Es steht dem Kunden frei, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter Greektours im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als angefordert. |
| 9.3 |
Rücktrittskosten werden auch dann zur Zahlung fällig, wenn sich ein Kunde zur Annahme der Reiseleistung nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter Greektours zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie bspw. Reisepass, Visa, etc. nicht angetreten werden kann. Hinsichtlich der Höhe der zu zahlenden Entschädigung wird auf Ziffer 9.2 verwiesen. |
| 9.4 |
Bei Umbuchungen oder Stornierungen von zusätzlich gebuchten Fremdleistungen (Flugreisen, Automietverträge, Schiffsreisen) durch den Kunden, fallen die bei dem jeweiligen Leistungsträger anfallenden Gebühren dem Kunden zur Last. |
| 9.5 |
Im Falle von Umbuchungen von Reiseleistungen oder Mietobjekten und bei Personenänderung (Ersatzkunde) von Kunden werden, soweit zeitlich noch möglich, vor Reisebeginn Bearbeitungskosten in Höhe von 50,00 € / Person und Umbuchung / Personenänderung vom Veranstalter Greektours erhoben. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Greektours keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. |
| 9.6 |
Als Umbuchung gelten Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; bei Linienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflugzeit. |
| 9.7 |
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter Greektours. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. |
§ 10 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter Greektours |
| 10.1 |
Der Veranstalter Greektours kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise, trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter, vom Kunden nachhaltig derart gestört wird , dass eine Weiterführung der Reise für den Veranstalter Greektours unzumutbar wird. Greektours behält als Veranstalter in diesem Fall seinen Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Verursacher selbst. Der Veranstalter Greektours muss sich jedoch den Wert seiner ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderen Verwendung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt hat, einschließlich etwaiger Erstattungen durch Leistungsträger. |
| 10.2 |
Der Veranstalter Greektours behält sich das Recht vor, bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurückzutreten. Insbesondere gilt dies:
- bei Nichterreichen einer in dem Reiseangebot angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter Greektours informiert den Kunden kurzfristig, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.
- wenn die Durchführung der gebuchten Reiseleistung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter Greektours deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters Greektours besteht jedoch nicht, wenn er die, zum Rücktritt berechtigenden Umstände zu vertreten hat. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich übermittelt. |
| 10.3 |
Für den Fall des Rücktritts des Veranstalters Greektours aus Gründen, wie unter Ziffer 9.2 aufgeführt, ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Reise zu verlangen, soweit der Veranstalter Greektours in der Lage ist, eine solche Reise, ohne Mehrpreis für den Kunden, aus seinem Reiseangebot, zu offerieren. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters Greektours diesem gegenüber geltend zu machen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, so erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. |
§ 11 Vom Veranstalter Greektours nicht zu vertretende Hinderungsgründe |
| 11.1 |
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (bspw. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde, als auch der Veranstalter Greektours den Reisevertrag kündigen. In diesem Fall wird der eingezahlte Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurückgezahlt. Der Veranstalter ist allerdings berechtigt, für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung vom Kunden verlangen. Sofern eine Kündigung durch den Veranstalter Greektours aus vorbenannten Gründen erfolgt, kann der Kunde seine aus Ziffer 10.3 ersichtlichen Rechte gegenüber dem Veranstalter Greektours geltend machen. |
| 11.2 |
Sofern eine Kündigung aus unter Ziffer 11.1. benannten Gründen vor Reiseende erfolgt, ist der Veranstalter Greektours verpflichtet, die insoweit, insbesondere im Hinblick auf den Rücktransport, erforderlich werdenden Maßnahmen in die Wege zu leiten. |
§ 12 Gewährleistung / Haftung / Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters Greektours |
| 12.1 |
Bezüglich der Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ergänzend wird auf § 6 dieser Allgemeinen Reisebedingungen verwiesen. |
| 12.2 |
Die vertragliche Haftung des Veranstalters Greektours auf Schadenersatz für Schäden, die nicht das Leben, den Körper oder die Gesundheit des Kunden betreffen, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter Greektours oder durch diesem zurechenbare Personen herbeigeführt worden ist. |
| 12.3 |
Der Veranstalter Greektours haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und die in dem Reiseangebot ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. |
| 12.4 |
Die mit der Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten einhergehende Verletzungsrisiko hat der Kunde selbst zu tragen. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten vor Benutzung einer Überprüfung durch den Kunden unterzogen werden. Sofern bei Sportveranstaltungen oder anderen Ferienaktivitäten Verletzungen auftreten, haftet der Veranstalter Greektours nur soweit ihn ein Verschulden trifft. |
§ 13 Verjährung, Ausübung und Ausschluss von Ansprüchen, |
| 13.1 |
Sämtliche, gegen den Veranstalter Greektours in Betracht kommenden Ansprüche sind, entsprechend der gesetzlichen Regelung, innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Erstbenanntem geltend zu machen. Eine schriftliche Geltendmachung wird empfohlen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche gegen den Veranstalter Greektours nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. |
| 13.2 |
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Greektours Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Sonstige Ansprüche verjähren nach den geltenden gesetzlichen Verjährungsvorschriften. |